Stiftungen werden zum Spielball der Politik zurück
Wirtschaftsblatt-Bericht vom 28. April 2010
Die Reform des Stiftungsrechts ist auf Schiene. Die SPÖ will teilweise einlenken. Nachdem zwei OGH-Urteile im Jahr 2009 Österreichs Stifterszene verunsichert haben, spaltet ein weiteres Urteil die Experten, inwieweit der Stifter seine Durchgriffsrechte ausüben darf. Die Unvereinbarkeit bei Stiftungsämtern, wer in Beiräte und als Stiftungsvorstand vom Stifter nominiert werden kann, ist damit um eine Facette reicher. Laut OLG Innsbruck kann demnach ein Stifter als Begünstigter und Beirat aktiv sein und den Stiftungsvorstand bestimmen, wenn er zu Lebzeiten entsprechende Regelungen aus "wichtigem Grund" getroffen hat.
Klarheit durch Reparatur.
Die OGH-Urteile haben für massive Verunsicherung in Stifterkreisen gesorgt. Von Abwanderung des Stiftungskapitals, das auf insgesamt 60 bis 80 Milliarden € geschätzt wird, war die Rede. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom 16. März 2010 wird von manchen Experten als Widerspruch zu den OGH-Urteilen gesehen und habe nun das Chaos noch perfekter gemacht.
Eine rasche Reform des Privatstiftungsgesetzes, das 1993 unter dem Ex-SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina eingeführt wurde und seither die Gründung von 3554 Privatstiftungen zur Folge hatte, ist nach Meinung der Experten notwendiger denn je. Stiftungsexperte Maximilian Eiselsberg drückt aufs Tempo: "Es muss für Stiftungen endlich Rechtssicherheit geben." Stifter, Firmenbuchgericht, Stiftungsvorstände und Berater wüssten derzeit nicht, wie sie entscheiden sollen. Es soll Stiftungen geben, die offenbar nicht gesetzeskonform besetzt sind, bestätigen auch Berater. Vorstände würden nach derzeitiger Gesetzesauslegung Beschlüsse fassen, die sie aufgrund fehlender Legitimität nicht fassen dürften.
Gesetzesvorschlag ist fertig.
Der Vorschlag über eine "Reparatur" des österreichischen Privatstiftungsgesetzes wurde kürzlich dem Justizministerium vorgelegt. Susanne Kalss, Professorin an der Wirtschaftsuniversität Wien, die Stiftungsexperten Maximilian Eiselsberg sowie Günter Cerha haben gemeinsam ein Gutachten für den Gesetzesentwurf eingereicht. Bis die Reform im Nationalrat letztendlich beschlossen wird, dürfte es noch Monate dauern, obwohl es sich bei der "Reparatur" laut Eiselsberg allenfalls um ein "Reförmchen" handle. Die beiden strittigen Punkte der OGH-Urteile wurden laut Eiselsberg durch zwei kurze Präzisierungen eindeutiger umrissen. Es geht dabei um die Bestellung von Beiräten aus dem Familienkreis sowie um die Vertretung des Stifters durch Berater und Freunde.
Eilig hat es auch Christoph Kraus, Generalsekretär vom Verband Österreichischer Privatstiftungen (VÖP), gleichzeitig Vorstandschef der Privatbank Kathrein & Co: "Je länger wir warten, desto schwieriger wird es, weiterhin ausländische Stifter für die bisher attraktive österreichische Privatstiftung auch künftig zu interessieren." Ganz abgesehen davon, säßen die heimische Stifter aufgrund der Rechtsunsicherheit noch immer auf Nägeln.
In österreichischen Privatstiftungen war es in den vergangenen Jahren aber auch Usus, dass Stifter über die Besetzung von Beiräten oder Vorständen weiterhin quasi uneingeschränkten Zugriff auf das in die Stiftung gegebene Vermögen sichern wollten. Die Zahl der Stiftungen, in denen ein laxe Nominierungspraxis üblich war, lässt sich nur schwer schätzen. Mehrere hundert Stiftungen sollen durch die beiden OGH-Urteile betroffen sein, heißt es in Expertenkreisen. Fritz Fraberger, Tax Partner bei KPMG Austria, erklärt dem WirtschaftsBlatt, dass die Beratungsaufträge bei Stiftungen seit Jahresbeginn massiv zugenommen haben. "Die Stifter sind verunsichert und überlegen sich Alternativen", so Fraberger.
Absage an Steuererhöhung.
Eine Steuererhöhung sei kontraproduktiv, sagt VÖP-Generalsekretär Kraus. Stiftungen würden das Geld, das sie im Fall einer Verdoppelung der Zwischensteuer auf 25 Prozent an den Fiskus abgeben, noch in Unternehmen und Arbeitsplätze investieren, sagt Kraus. Nicht nachvollziehbar seien die von Arbeiterkammer und ÖGB kolportierten Zusatzeinnahmen von 200 bis 300 Millionen € im Fall der Erhöhung der Zwischensteuern. Maximal 20 Millionen € würde laut Kraus dieselbe Rechnung nach marktüblichen Zinsen bringen. Eine Steuererhöhung wäre das Ende des bewährten Stiftungsmodells. Stiftungen würden mit den Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Kraus glaubt, dass die Sozialdemokraten einen "Kuhhandel" planen.
Von einem derartigen Kuhhandel will hingegen SPÖ-Justizsprecher Jarolim nichts wissen. "Wir prüfen derzeit, welche Einnahmen und Ausgaben im Zuge des Budgets möglich sind", sagt Jarolim. Und dazu gehöre, das Ganze zu betrachten. Ob es auch bei den Privatstiftungen zu Steuererhöhungen kommen wird, dazu wollte Jarolim nicht Stellung nehmen. In den vergangenen Wochen hieß es in involvierten Kreisen, dass eine Erhöhung auf 16 bis 18 Prozent als Kompromissvariante zwischen SPÖ und ÖVP zur Diskussion stehen würde - statt 25 Prozent Zwischensteuer.
Im Zuge der Vermögensveranlagung konnten Stiftungen aufgrund des günstigen Steuersatzes für die Zwischensteuer (12,5 Prozent) für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen und für Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen ab einem Prozent günstige Steuerstundungseffekte erzielen.
Zugeständnisse der SPÖ.
Bei der Änderung der "Beraterregelung" ist die SPÖ jetzt schon bereit für Zugeständnisse. "Wir können uns vorstellen, hier Einigung zu erzielen und das Gesetz an dieser Stelle entsprechend zu reformieren", bestätigt SPÖ-Justizsprecher Jarolim. Auch die SPÖ sei sich bewusst über die ökonomische Tragweite und Bedeutung der heimischen Stiftungen für Österreich, für die Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Dass Stifter mit Beratern auch Leute ihres Vertrauens nominieren wollen, werde auch von der SPÖ getragen.
von Thomas Jäkle

