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Der gläserne Kredit zurück

Das Verbraucherkreditgesetz liefert umfassende Informationen und erleichtert den Vergleich

1Einen glasklaren Einblick in die eigene Finanzierung haben - das neue Verbraucherkreditgesetz (VKrG) macht es möglich, denn einheitliche Begriffe und eine genaue Kostenaufstellung schon vor Vertragsunterzeichnung sorgen für völlige Transparenz. „Raiffeisen Leasing, ohnehin ein Vorreiter in Sachen Transparenz, gibt ausführliche Daten bereits bei der Offerterstellung bekannt“, erklärt Leasingexperte Franz Tschematschar. Wirksam sind die neuen Richtlinien seit 11. Juni 2010. „Konkret gilt das VKrG bei Kreditverträgen mit Verbrauchern ab 200 Euro“, ergänzt Michael Podobnig, Leiter des Privatkundengeschäfts der Raiffeisen Landesbank Kärnten. Davon betroffen sind z. B. Hypothekarkredite und Bausparfinanzierungen.

Kostentransparenz
Außerdem neu: Fällt durch eine vorzeitige Rückzahlung laut Kreditvertrag ein Pönale an, dann ist die Entschädigungshöhe, unabhängig vom tatsächlichen Schaden, bereits im Vorhinein fixiert. Bei Überschreitungen auf einem Girokonto (wenn sich der Saldo auf die Sollseite dreht) werden die Konsumenten ab sofort noch klarer über den Sollzinssatz, dessen Bedingungen, die fälligen Entgelte sowie die Bedingungen, unter denen die Entgelte geändert werden können, informiert.

Mehr Infos inklusive Rücktrittsrecht
Ein großes Plus des neuen Gesetzes sind die vorvertraglichen Informationen sowie standardisierte Formulare, die dem Kunden den Vergleich unterschiedlicher Anbieter erleichtern. Dafür ist allerdings eine exakte Bonitätsprüfung notwendig. „Das heißt, alle notwendigen Unterlagen wie Einkommensnachweis, Verbindlichkeiten und Vermögensstatus müssen vorab an die Bank weitergeleitet werden“, fasst Podobnig zusammen.

Weiters gibt es ab sofort ein Rücktrittsrecht, das es dem Verbraucher ermöglicht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurückzutreten. Die Bank hat in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen Anspruch auf die Rückzahlung des ausbezahlten Kreditbetrags, der angefallenen Tageszinsen und der staatlichen Kreditvertragsgebühr (0,8 Prozent des Gesamtkreditbetrags). Davon ausgenommen sind hypothekarisch besicherte Kredite sowie Leasingfinanzierungen. „Dafür hat der Kunde bei Leasingverträgen während der gesamten Laufzeit ein Recht auf einen Tilgungsplan“, ergänzt Tschematschar.

Keine Kostenfalle
„Zusätzliche Kosten entstehen für den Kunden nicht“, beruhigen Podobnig und Tschematschar unisono, weder bei den vorvertraglichen Informationen noch bei der Kreditabwicklung selbst. Dafür haben Sie den direkten Vergleich zwischen den verschiedenen Banken und können beruhigt den für Sie passenden Kredit auswählen. Fazit: Das Verbraucherkreditgesetz bietet Ihnen glasklare Vorteile bei Ihrer Finanzierung!