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Aktuelle Informationen zum Gewinnfreibetrag zurück

Neuerungen und Empfehlungen

Ab dem Veranlagungsjahr 2010 können natürliche Personen, die einen Betrieb führen, bei der Gewinnermittlung des Betriebes einen Gewinnfreibetrag geltend machen:

  • Bemessungsgrundlage: Gewinn (ausgenommen Veräußerungsgewinne)
  • 13 % des Gewinnes können als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden
  • insgesamt jedoch höchstens 100.000 Euro Gewinnfreibetrag
  • Grundfreibetrag: für die ersten 30.000 Euro Gewinn muss keine Investition getätigt werden, 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) können in jeden Fall als Grundfreibetrag geltend gemacht werden.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: 13 % des die ersten 30.000 Euro Gewinn übersteigenden Betrages können nur dann geltend gemacht werden, wenn mit diesem Betrag eine der untenstehenden Investitionen getätigt wird.

Ein Bespiel verdeutlicht die Steuerersparnis in Zahlen:
Ausgangssituation: Der steuerpflichtige Gewinn für das Veranlagungsjahr 2010 beträgt beispielsweise 100.000 Euro.

  Beispiel 1  Beispiel 2
  Inanspruchnahme des Grundfreibetrags Inanspruchnahme von Grundfreibetrag + investitionsbedingtem Freibetrag
Steuerpflichtiger Gewinn 100.000 Euro 100.000 Euro
Grundfreibetrag 3.900 Euro 3.900 Euro
Investition in begünstigte Wertpapiere 0 Euro 13 % von 70.000 Euro = 9.100 Euro
Steuerbemessungsgrundlage 96.100 Euro 87.000 Euro
Steuerersparnis 1.950 Euro 6.500 Euro

Beispiel 1: Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 1.950 Euro
(bei Grenzsteuersatz 50 %)
Beispiel 2: Maximale Ausnützung des Steuervorteils: Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 6.500 Euro (bei Grenzsteuersatz 50 %)