Aktuelle Informationen zum Gewinnfreibetrag zurück
Neuerungen und Empfehlungen
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 können natürliche Personen, die einen Betrieb führen, bei der Gewinnermittlung des Betriebes einen Gewinnfreibetrag geltend machen:
- Bemessungsgrundlage: Gewinn (ausgenommen Veräußerungsgewinne)
- 13 % des Gewinnes können als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden
- insgesamt jedoch höchstens 100.000 Euro Gewinnfreibetrag
- Grundfreibetrag: für die ersten 30.000 Euro Gewinn muss keine Investition getätigt werden, 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) können in jeden Fall als Grundfreibetrag geltend gemacht werden.
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: 13 % des die ersten 30.000 Euro Gewinn übersteigenden Betrages können nur dann geltend gemacht werden, wenn mit diesem Betrag eine der untenstehenden Investitionen getätigt wird.
Ein Bespiel verdeutlicht die Steuerersparnis in Zahlen:
Ausgangssituation: Der steuerpflichtige Gewinn für das Veranlagungsjahr 2010 beträgt beispielsweise 100.000 Euro.
| Beispiel 1 | Beispiel 2 |
|
| Inanspruchnahme des Grundfreibetrags | Inanspruchnahme von Grundfreibetrag + investitionsbedingtem Freibetrag | |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
| Grundfreibetrag | 3.900 Euro | 3.900 Euro |
| Investition in begünstigte Wertpapiere | 0 Euro | 13 % von 70.000 Euro = 9.100 Euro |
| Steuerbemessungsgrundlage | 96.100 Euro | 87.000 Euro |
| Steuerersparnis | 1.950 Euro | 6.500 Euro |
Beispiel 1: Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 1.950 Euro
(bei Grenzsteuersatz 50 %)
Beispiel 2: Maximale Ausnützung des Steuervorteils: Ihre Steuerbelastung reduziert sich um 6.500 Euro (bei Grenzsteuersatz 50 %)


